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SIE HABEN EINEN UNFALL GEHABT... WAS NUN??
BGK SACHVERSTÄNDIGE

Ihr Sachverständigenbüro
für Kfz-Schäden und Bewertungen.

  • exzellenter Service
  • höchste Qualitätsansprüche
  • kompromisslos schnell
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Sie haben einen Unfall gehabt… Was nun?

Als erfahrenes Kfz-Sachverständigenbüro stehen wir seit über 20 Jahren für Kompetenz, Präzision und Verlässlichkeit. Unsere Tätigkeit umfasst die unabhängige Begutachtung von Fahrzeugschäden sowie die fundierte Bewertung von Kraftfahrzeugen aller Art.

Dank unserer Zertifizierung durch die Gesellschaft für Unfallforschung gewährleisten wir höchste Qualitätsstandards und eine fachlich fundierte Einschätzung in jedem Gutachten. Ob Unfallschäden, Fahrzeugbewertungen oder technische Analysen – wir bieten umfassende Leistungen für Pkw, Nutzfahrzeuge, Motorräder und Sonderfahrzeuge.

Unser Anspruch ist es, unseren Kunden eine transparente, schnelle und rechtssichere Begutachtung zu liefern. Dabei verbinden wir langjährige Erfahrung mit aktuellem Fachwissen und modernsten Bewertungsmethoden.

  • 100% Kundenservice
    und Kundeneinsatz
  • Erfahrung seit
    über 20 Jahren
  • Qualifiziertes
    Team
  • Unabhängig, schnell
    und kompetent

Dienstleistungen

  • Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden
  • Technische Gutachten
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Kompatibilitätsprüfungen
  • Rekonstruktion
  • Beweissicherungsgutachten
  • Lackschadenbewertung
  • Bewertung und Wertgutachten
  • Old- und Youngtimer Kurzbewertung nach Classic Data
  • Old- und Youngtimer Wertgutachten

Tipps

Unfall – was nun?

Hier haben wir Ihnen eine Reihe nützlicher Tipps zusammengestellt – für den Fall der Fälle…Notieren Sie in jedem Fall die Kennzeichen der am Unfall beteiligten...

„Versicherer hat angerufen, die waren so nett am Telefon“ Vorsicht Falle!!

„Die Versicherung hat schon angerufen, die waren so nett am Telefon. Die haben gesagt, ich bräuchte keinen Schadengutachter und keinen Anwalt. Und wenn ich jetzt...

Eigenes Gutachten trotz Versicherungsgutachten. Kein Problem

Das Recht des Geschädigten, einen Sachverständigen seiner Wahl hinzuzuziehen, erlischt auch nicht dadurch, dass der Versicherer bereits einen von ihm favorisierten Gutachter entsandt hat. Wenn...

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